Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juli 1917
Besuch deutscher Kriegsgefangener im neutralen Ausland
Besuch von Kriegsgefangenen.
Zum Besuch der zur Erholung im neutralen Aus-
land untergebrachten oder zur Teilnahme an der Beerdigung
von im neutralen Ausland gestorbenen deutschen Kriegs-
gefangenen wird den Angehörigen dieser Personen verein-
barungsgemäß auf allen deutschen Staatsbahnen
eine Preisermäßigung gewährt. Die zur Erlangung dieser Ver-
günstigung beizubringenden Ausweise werden auf den Bürger-
meisterämtern ausgestellt.