Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Juli 1917
Einziehung der Zwei-Markstücke aus dem Zahlungsverkehr
– Wie die “Vossische Zeitung” erfährt, gilt das
Zwei-Markstück nur noch bis zum 1. Januar 1918
als gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum 1. Juli
1918 aber müssen Zwei-Markstücke noch zum gesetz-
lichen Wert in Zahlung genommen werden. Man
zieht die Zwei-Markstücke ein, weil das Reichsschatzamt
eine Umschmelzung dieser Münzen in andere Zahlungs-
mittel, für die ein größeres Bedürfnis vorliegt, vor-
nehmen will.
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Kreisarchiv Euskirchen (18. Juli 2017). 18. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cs9b