Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. Juli 1917
Personen die sich länger als 24 Stunden in Hilden aufhalten, müssen sich polizeilich anmelden. Andernfalls drohen Bestrafungen.
Hilden, 6. Juli. Personen, welche sich länger
[als] 24 Stunden in Hilden aufhalten, müssen sich
[pol]izeilich anmelden, im anderen Falle setzen sie
[sich] Bestrafungen aus Diese Anmeldungen gelten auch
[…]den Familienbesuch, vollständig gleichgültig, ob
betreffenden Personen ihre Lebensmittelkarten aus
[der] Heimat mitgebracht haben oder nicht.