Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 7. Juli 1917
Neue Beschränkungen zur Verarbeitung von Gemüse treten in Kraft
Hilden, 7. Jul. Die Gemüseverarbei-
tung soll beschränkt werden. Die Reichsstelle für Ge-
müse und Obst hat die gewerbsmäßige Verarbeitung reifer
Erbsen zu Gemüsekonserven, sowie die gewerbsmäßige Her-
stellung von Gemüsekonserven mit Fettzusatz verboten.
Die Verordnung tritt am 19. Juli in Kraft.
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Stadtarchiv Hilden (7. Juli 2017). 7. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cs92