7. Juli 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 7. Juli 1917

Neue Beschränkungen zur Verarbeitung von Gemüse treten in Kraft

Hilden, 7. Jul. Die Gemüseverarbei-
tung soll beschränkt werden. Die Reichsstelle für Ge-
müse und Obst hat die gewerbsmäßige Verarbeitung reifer
Erbsen zu Gemüsekonserven, sowie die gewerbsmäßige Her-
stellung von Gemüsekonserven mit Fettzusatz verboten.
Die Verordnung tritt am 19. Juli in Kraft.


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