Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Juni 1917
Das heutige Ausfuhrverbot für Gemüse in den Nachbarstädten, gilt auch für die einheimischen Hildener Landwirte und Gemüsehändler.
Hilden, 30. Juni. Den hiesigen Landwirten
und Gemüsehändlern ist heute die Ausfuhr von Ge-
müsen verboten worden, weil auch in den Nach-
barstädten, welche für die Gemüsezufuhr in Frage kamen,
ein Ausfuhrverbot erlassen wurde. Die Gemüse wurden
deshalb heute vormittag auf dem Wochenmarkt verkauft.
Sie fanden glatten Absatz.
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Stadtarchiv Hilden (30. Juni 2017). 30. Juni 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cs91