Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1917
Erteilung von Erlaubnisscheinen für das Beerensammeln in Harperscheid und Schöneseiffen
Bekanntmachung.
Das Beerensammeln in den Gemeindewal-
dungen der Gemeinde Harperscheid und Schöne-
seiffen ohne Erlaubnisschein ist verboten. Die Er-
laubnisscheine werden auf dem Bürgermeisteramt vormittags
ausgestellt gegen eine Gebühr von 0,50 M[ar]k für Orts-
eingesessene pro Haushalt und von 2 M[ar]k für Aus-
wärtige pro Person.
Schleiden, den 9. Juli 1917
Der Bürgermeister,
Freericks.