Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juni 1917
Letzte Aufforderung zur freiwilligen Ablieferung der beschlagnahmten Aluminiumgegenstände
Solingen. Die Ablieferung der beschlagnahm-
ten Aluminiumgegenstände muß bis zum 30. Juni
erfolgen. Wer bis dahin die Sachen nicht im Amtsgebäude
Grashof, Zimmer 17, abgeliefert hat, muß mit der zwangs-
weisen Einziehung der Gegenstände rechnen und erfährt auch
außer sonstigen Weiterungen einen finanziellen Schaden, da für
die zwangsweise zu enteignenden Gegenstände ein geringerer
Preis gezahlt wird als bei freiwilliger Ablieferung.
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Stadtarchiv Solingen (29. Juni 2017). 29. Juni 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cs7y