Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juni 1917
Letzte Aufforderung zur freiwilligen Ablieferung der beschlagnahmten Aluminiumgegenstände
Solingen. Die Ablieferung der beschlagnahm-
ten Aluminiumgegenstände muß bis zum 30. Juni
erfolgen. Wer bis dahin die Sachen nicht im Amtsgebäude
Grashof, Zimmer 17, abgeliefert hat, muß mit der zwangs-
weisen Einziehung der Gegenstände rechnen und erfährt auch
außer sonstigen Weiterungen einen finanziellen Schaden, da für
die zwangsweise zu enteignenden Gegenstände ein geringerer
Preis gezahlt wird als bei freiwilliger Ablieferung.