Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juni 1917
Diebstahl von Brennholz milde bestraft
Brennholz entwendet.
Weil er kein Heizmaterial hatte, holte sich der Waffenarbeiter
S. aus Höhscheid zwei Stücke von Holzstämmen von geringem
Wert aus einem Walde. Auf einem Schlitten brachte S. das Holz
nach Hause. Dabei wurde er beobachtet und es wurde Anzeige
gegen ihn erstattet. Ein Forstvergehen im Sinne des Gesetzes
lag nicht vor, denn die Bäume waren schon gefällt und zerteilt!
Das Gericht sah einen Notfall als vorliegend an, da im Februar
ein permanenter Kohlenmangel bestand und verurteilte den Ange-
klagten zur geringsten zulässigen Strafe von einem Tage Gefängnis.