21. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. September 1917

Ein Überblick über die derzeitige Lebensmittelversorgung.

   – Die Kartoffelversorgung 1917 – 18. Zu
der Bundesratsverordnung über die Kartof-
felversorgung im laufenden Wirtschaftsjahr
haben die zuständigen preußischen Minister
eine ausführliche Anweisung den Verwal-
tungsbehörden zugehen lassen. Danach kann
die endgültige Feststellung der für die Kar-
toffelversorgung sicherzustellenden Menge
erst nach Beendigung der Ernte durchge-
führt werden. Die Reichskartoffelstelle wird
daher zwei Verteilungspläne aufstellen, und
zwar zunächst einen auf Ernteschätzungen
beruhenden vorläufigen und sodann, nach
beendeter Ernte, den endgültigen, der auf
die Ergebnisse der Bestandserhebung auf-
gebaut sein wird. Für Gartenbesitzer und
Laubensiedler ist folgendes hervorzuheben:
Die im Kleinbau gezogenen Kartoffeln von
Flächen bis zu 200 Quadratmetern sind den
Kleinbauern restlos zu belassen; hierzu er-
forderliche Ausfuhrgenehmigungen sind zu
erteilen. Dem Kommunalverband steht es
frei, die Kartoffeln auf den Bedarfsanteil

des Kartoffelerzeugers, seiner Familie und
seiner sonstigen Haushaltsangehörigen teil-
weise anzurechnen. Findet die Anrechnung
statt, so sind dem Kleinanbauer von seiner
Ernte das Saatgut und mindestens einein-
halb Pfund je Kopf und Tag für das ganze
Wirtschaftsjahr zu belassen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (21. September 2017). 21. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cs5p


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