Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juni 1917
Anweisungen zur verbesserten und beschleunigten Beförderung von Gemüse und Obst mit der Eisenbahn
Beschleunigte Bahnbeförderung.
Bei der Beförderung von Gemüse und Obst auf der Eisen-
bahn sollen nachstehende Grundsätze gelten:
Bei der großen Bedeutung des Gemüses und Obstes in der
jetzigen Zeit als Volksnahrungsmittel ist es im allgemeinen Inter-
esse dringend notwendig, derartige Sendungen schnell und zuverlässig
zu befördern. Besonders wird auf die sachgemäße und
schnelle Beförderung der Anzuchtpflanzen hingewiesen.
Für die Innehaltung der besonders aufgestellten Gemüse- und Obst-
beförderungspläne ist unbedingt zu sorgen. Die Dienststellenvor-
steher haben mit den Interessenten ständig Fühlung zu halten und
über deren Wunsch auf Verbesserung der Beförderungsgelegenheiten
sofort dem vorgesetzten Verkehrsamt Vorlage zu machen. Alle Un-
regelmäßigkeiten in der Gemüse- und Obstbeförderung sind zu ver-
folgen, und es ist für Abhilfe zu sorgen, nötigenfalls ist uns Bericht
zu erstatten. Die Lebensmittelwagen sind auf den Bestimmungs-
stationen möglichst sofort nach dem Eintreffen bereitzustellen; die
Bahnhofsbedienungspläne sind nötigenfalls zu ergänzen. Bei Zug-
verspätungen ist mit der Bereitstellung der Wagen nicht bis zur
nächsten planmäßigen Bedienung der Entladestelle zu warten, sondern
es hat eine beschleunigte besondere Bereitstellung der
Wagen zu erfolgen. Wagen mit Lebensmitteln sollen tunlichst nicht
zwischen Kohlen-, Kalk-, Sand- und dergl. Wagen bereitgestellt
werden, damit eine Beschädigung oder Verschmutzung der Sendungen
beim Ausladen vermieden wird. Zur Verhütung von Berau-
bungen und schädlichen Witterungseinflüssen sind
nach Möglichkeit die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Das
Abfertigungs-, Lade- und Zugbegleitungspersonal ist über den der All-
gemeinheit aus einer pünktlichen Beförderung entstehenden Nutzen
zu belehren und anzuhalten, daß jeder einzelne nach Kräften zur
schleunigen Beförderung und zur Vermeidung von Verschleppungen,
Verspätungen usw. beiträgt. Die Verkehrs- und Betriebsämter
werden ersucht, der Ausführung vorstehender Anordnungen ihre Auf-
merksamkeit zuzuwenden und die Abwicklung des Gemüse- und Obst-
verkehrs durch die Kontrolleure oder Ingenieure überwachen zu
lassen.
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Stadtarchiv Solingen (20. Juni 2017). 20. Juni 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cs5h