Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juni 1917
Die Stadt Solingen mahnt die Bäcker, sich an die Vorschriften für den Brotverkauf zu halten
Brotverkauf.
Es wird in letzter Zeit darüber geklagt, daß Bäcker entgegen der
ergangenen Anordnung „nur 24 Stunden altes Brot abzugeben“,
ganz frisches – noch warmes – Brot zum Verkauf bringen. Auch
wird über Untergewicht der Brote geklagt, das zwischen 30 und 70
Gramm schwanken soll.
Ganz abgesehen davon, daß frisches Brot die Eßlust anregt, wo-
durch die Rationierung bei den einzelnen Verbrauchern erschwert
wird, ist der Genuß frischen Brotes bei heißem Wetter, besonders
zurzeit der frischen Gemüse und frischen Kartoffeln, geeignet, die
Verdauungsorgane ungünstig zu beeinflussen bez[iehungs]weise Darmerkrank-
kungen – auch ansteckender Art – zu erregen.
Die Bäcker und Brotverkaufsstellen werden hiermit erneut und
eindringlichst auf die genaueste Beachtung der Vorschriften, nur
24 Stunden altes Brot abzugeben, hingewiesen. Die mit der Nah-
rungsmittelkontrolle betrauten Beamten sind angewiesen, ständig
Stichproben vorzunehmen und Uebertretungen unnachsichtlich zur
Anzeige zu bringen.
Solingen, den 2. Juni 1917.
Der Oberbürgermeister:
J.V.: Der Beigeordnete Wolters.
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Stadtarchiv Solingen (6. Juni 2017). 6. Juni 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cs54