Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juni 1917
Ein Leser empört sich über die milde Bestrafung eines Nahrungsmittelfälschers in Opladen
Fremde sind es zumeist . . . .
Ein Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten in Opladen
schreibt uns:
Als seinerzeit der Leiter einer Hamburger Brotfabrik vom
Hamburger Schöffengericht zu einem Jahre Gefängnis und
2000 Mark Geldstrafe verurteilt worden war, fügte die Redak-
tion der „Opladener Zeitung“ der Meldung dieses Urteils diese
zutreffenden Worte an: „Nur solche strenge Strafen können das
Volk vor den überhandnehmenden Verfälschungen schützen.“
Sehr richtig! Es dauerte nun nicht lange, so stand ein
solcher Fälscher auch vor den Schöffen in Opladen. Im
Gegensatz zu dem schwer bestraften Nahrungsmittelfälscher in
Hamburg hatte dieser Opladener Gips in den Kuchen gebacken
und damit die Gesundheit seiner Kundschaft gewissenlos bedroht.
Der Angeklagte war der Opladener Kollege des Kölner Bäckers
Merzenich, er war, wie dieser, Obermeister der Bäcker-
innung. Herr Heimbach, das ist sein Name, teilte auch
darin das Schicksal seines Kölner Obermeister-Kollegen, daß er,
wie dieser in Köln, vor dem Opladener Gerichte außerordent-
lich milde Richter fand. Heimbach, der Obermeisterder hie-
sigen Bäckerinnung, wurde wegen des erwähnten schweren Ver-
gehens (oder sagt man besser: Verbrechens?) zu 50 M[ar]k (in
Buchstaben: fünfzig Mark) Geldstrafe verurteilt. Das
Schöffengericht Opladen hat den Heimbach also ähnlich behan-
delt, wie das Schöffengericht Köln seinen Obermeister-Kollegen
Merzenich behandelt hat.
Nur ein Unterschied ist vorhanden: Das Urteil des Kölner
Schöffengerichts ist durch die Berufungskammer der so not-
wendigen Korrektur unterzogen worden. Merzenich, der in der
ersten Instanz auch nur zu einigen Mark Geldstrafe verurteilt
worden war, wurde auf die Berufung hin für ein halbes Jahr
ins Gefängnis geschickt und die Geldstrafe wurde ganz erheblich
erhöht. Das Reichsgericht hat dieses Urteil dann auch
bestätigt. Günstiger war das Glück Herrn Heimbach in Op-
laden. Das Urteil gegen ihn wurde von der Opladener Amts-
anwaltschaft nicht angefochten. Herr Heimbach zahlte seine
fünfig Mark Strafe und hatte die Sache vom Halse. Wir sind
der Meinung, auch hier wäre eine Berufung am Platze gewesen.
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Stadtarchiv Solingen (8. Juni 2017). 8. Juni 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cs3b