5. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1917

Drastische Rationierung von Zeitungspapier

          Die Rationierung der geistigen
                        Nahrung.
   Alles wird in diesem Kriege knapp. Oft werden gerade Dinge,
mit denen in Friedenszeiten Verschwendung getrieben worden ist,
zu wahren Kostbarkeiten. Von den Nahrungsmitteln brauchen wir
in diesem Zusammenhange nicht zu reden. Jeder wird sich ihres
Mangels beim ersten und zweiten Frühstück, beim Mittagessen und
beim Abendbrot (oder genauer: bei der Abendsuppe) bewußt.
Aber es tritt auch Mangel an Dingen ein, die uns fast ebenso nötig
sind wie die Nahrungsmittel. Kleider und Schuhe und Wäsche sind
rationiert. Metall-Beschlagnahmen haben wir bereits seit langem.
   Jetzt wird von den Behörden auch einem Stoffe Aufmerksamkeit
zugewandt, der für Kulturstand eines Volkes von höchster Be-
deutung ist: dem Papier. Und unter dem Papier erfreut sich
dieser Aufmerksamkeit am stärksten das Zeitungspapier.


Wenn Mephisto von dem Blute sagt, daß es ein ganz besonderer Saft
sei, so kann man von dem Zeitungspapier sagen, es sei ein ganz
besonderer Stoff. Die zentnerschweren Rollen dünnen Rotations-
papiers, die täglich durch unsere großen Zeitungsdruckmaschinen ge-
jagt werden, sind für unser öffentliches Leben von nicht hoch genug
zu schätzender Bedeutung, politischer, wirtschaftlicher und allgemein
kultureller Art. Man kann sagen, daß mit den Millionen von
Zeitungen, die diese Maschinen täglich ausspeien, der Geist des Tages
seinen Rundgang durch die Herzen und Hirne der Kulturmenschheit
antritt. In normalen Zeiten bietet denn auch die Presse des Tages
ein so genaues Abbild des Taggeistes, daß der zukünftige Geschichts-
schreiber und der spätere Kulturhistoriker unsern Urenklein auf Grund
der aus seiner Zeitepoche vorliegenden Zeitungen ein Bild von
photographischer Treue werden zeichnen können.
   Ja, das Zeitungspapier muß weiter rationiert werden. Und
mit dem Papiere wird die geistige Nahrung rationiert.
   Ein hoher Bundesrat donnert über die zeitungsdruckende
Menschheit diese Strafandrohung:
   Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu
10.000 Mark wird belegt, wer gegen nachstehende Bestimmungen
verstößt:
   Verleger und Drucker von Zeitungen, die auf maschinenglattem,
holzhaltigem Druckpapier gedruckt werden, dürfen im Juni 1917
nur 90 v. H. des dritten Teiles derjenigen Menge Druckpapier
verbrauchen, deren Bezug auf Grund des § 2 Absatz 1 der Be-
kanntmachung über Druckpapier vom 31. März 1917 (Reichsgesetz-
Blatt S. 295) gestattet war.
   Der Aushang von Zeitungen und Zeitschriften oder Teilen
davon, sowie der Aushang von Extrablättern an Schaufenstern,
Anschlagsäulen, Anschlagtafeln, in Verkaufsstellen, Gast-und
Schankwirtschaften, sowie an allen übrigen Stellen des öffentlichen
Verkehrs wird verboten.
   An solchen Stellen, an denen ein gewerbsmäßiger Verkauf
von Zeitungen und Zeitschriften stattfindet, darf je ein Stück jeder
zum Verkauf stehenden Zeitung oder Zeitschrift ausgehängt werden.
   Diese Bestimmungen treffen auch uns. Der Umfang unseres
Blattes muß ebenfalls beschränkt werden. Wir geben unsern
Lesern jedoch die Versicherung, daß wir, durch sorgsame Auswahl
des Textinhaltes und möglichste Konzentrierung auf das wirklich
Wichtige und Bedeutungsvolle auch fernerhin ein Blatt herausbringen
werden, das allen Ansprüchen genügt.


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