Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Mai 1917
Der Landkreis Solingen regelt die Verteilung des Einmachzuckers für die baldige Obsternte
Verteilung von Einmachzucker.
Die baldige Beerenobsternte gibt jetzt schon Veranlassung, die aus
eingehenden Kommissionsberatungen hervorgegangenen Grundsätze
mitzuteilen, nach denen der dem Kommunalverband zur Verfügung
stehende Einmachzucker verteilt werden soll.
Nach den bestehenden Bestimmungen sollen nur Haushaltungen,
nicht einzelne Personen berücksichtigt und dabei der herkömmlichen
häuslichen Obstverwertung besonders gedacht werden.
Bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung sind die Bedarfs-
anmeldungen für die ganze Einmachzeit bis zum 5. Juni schriftlich
dem Bürgermeisteramt einzureichen. Dabei muß angegeben werden,
welche Menge Einmachzucker im vorigen Jahre verwandt worden
und wie groß der Obstbaumbestand ist. Die Mindestmenge, die aus-
gegeben wird, beträgt 5 Pfund. Die Abgabe erfolgt nur in runden
5 Pfund. Die Lieferung von je 1 Pfund Zucker zieht nach sich den
Verzicht auf 2 Pfund Brotaufstrich nach Karte, weil ja der Zucker
hauptsächlich zur Herstellung von Brotaufstrich verwandt werden soll.
Bei Entnahme von 15 Pfund und mehr, bez[iehungs][weise] bei Familien
von mehr als 5 Köpfen von 25 Pfund ab, sind neben dem vorge-
dachten Verzicht auf Brotaufstrich für jedes Pfund Zucker 2 Pfund
Beerenobst oder 4 Pfund Stein-bez[iehungs]w[eise] Kernobst oder auch 2 Pfund
Marmelade, alles bei guter Beschaffenheit, gegen Erzeugerpreis ab-
zugeben.
Bei Nichterfüllung der Verpflichtung Zug um Zug sind 25 Pf[enni]g.
für das Pfund Zucker zu hinterlegen, die bei Nichterfüllung bis zum
1. Oktober verfallen.
Die Höchstmenge Zucker, die abgegeben werden kann, muß sich
nach den Anmeldungen richten.
Die Art der Ablieferung des Obstes und der Entnahme des
Zuckers wird örtlich und so einfach wie möglich geregelt und dem-
nächst bekannt gemacht werden.
Natürlich müssen bei den geringen Mengen an Zucker, die zur
Verfügung stehen, die Wünsche in angemessenen Grenzen gehalten
und die Sorge tunlichst dem Trocknen des Obstes und den bekannten
Einmacharten ohne oder mit wenig Zucker zugewandt werden.
Um denjenigen Familien, die nicht einmachen können, einen
Ausgleich zu gewähren, wird ein Teil des Einmachzuckers sowie das
abzuliefernde Obst zur gewerbsmäßigen Herstellung von Brotaufstrich
verwandt und in dieser Weise den betreffenden Kreisen zugeführt
werden.
Der Stampfzucker wird 33 Pf[enni]g, der Würfel- und sonstige Stück-
zucker 35 Pf[enni]g im Pfund kosten.
Opladen, den 24. Mai 1917
Der Landrat: Lucas.
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Stadtarchiv Solingen (26. Mai 2017). 26. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cs20