Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 21.11.1914, Lokalteil.
Mitglieder der katholischen Jugendvereine sollen nach einer Bekanntmachung des Bischöflichen Generalvikariats an den Übungen der Jugendwehr teilnehmen.
Teilnahme der kath. Jugendvereine an den Übungen der Jugendwehr. Das neueste Kirchl. Amtsblatt für die Diözese Münster enthält u.a. eine Bekanntmachung des Bischöflichen Generalvikariats, die darauf hinweist, dass es in Ausführung des Ministerialerlasses vom 11. September d. J. auch für die katholischen Jugendvereine Voraussetzung sein müsse, sich an den Übungen der Jugendwehr zu beteiligen. Um diese Vereine in ihrem Bestand zu erhalten, sollen die Vereinsversammlungen nicht allzu häufig ausfallen bezw. mit den jüngeren, in die Jugendwehr noch nicht aufgenommenen Mitgliedern fortgeführt werden. Die betreffenden Seelsorger werden angewiesen, sich mit der örtlichen Leitung der Jugendwehr ins Benehmen zu setzen. – Im Anschluss an die Mahnung des Kardinal-Erzbischofs von Köln, bei patriotischen Festen, Siegeskundgebungen usw. nicht in den verschiedenen kirchlichen, sondern in vaterländischen Farben zu flaggen, also in Schwarz-Weiß oder Schwarz-Weiß-Rot, wird die Geistlichkeit der Diözese Münster angewiesen, im Sinne des Kölner Erlasses tätig zu sein.
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Stadtarchiv Goch (21. November 2014). 21. November 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cm3w