Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Mai 1917
Trickdiebstahl in der Filiale der Konsumgenossenschaft Solidarität in Aufderhöhe?
„Die Dummen werden nicht alle!“
Unter dieser oder ähnlicher Ueberschrift ging in den letzten
Tagen durch die Lokalpresse des Kreises Solingen diese Notiz:
„Erscheint da gestern nachmittag in der Filiale der Konsum-
genossenschaft „Solidarität“ e.G.m.b.H. zu Aufderhöhe eine
Frauensperson, anscheinend eine Zigeunerin. Sie bietet Spitzen
zum Kauf an, und als sie ihre Sachen vergeblich loszuwerden
trachtet, bittet sie die Verkäuferin, sich auf einem im Geschäftsraum
stehenden Stuhl etwas ausruhen zu dürfen. Die Frauensperson
knüpft ein Gespräch an und kommt nach einer Weile auch auf die
Wahrsagerei zu sprechen. Als sie merkt, daß sie eine Person vor sich
hat, die dem Aberwitz des Wahrsagens nicht unzugänglich ist, bietet
sie sich an, der Verkäuferin ihre Zukunft zu enthüllen. Die letztere
läßt sich hierzu bereden. Die Zigeunerin erklärt darauf, daß sie zu
diesem Zwecke das in der Ladenkasse befindliche Geld in eine ihrer
Hände legen müsse, da sie ohne den Anblick des Geldes ihr nicht die
Zukunft sagen könne. Die Verkäuferin fällt natürlich auf den Trick
herein, legt der Wahrsagerin das ganze in ihrer Kasse befindliche
Geld in die eine Hand, worauf diese mit ihrer Kunst beginnt. Als
sie geendet, verschwindet sie schnell. Die Verkäuferin zählt kurz dar-
auf ihre Kasse nach und stellte zu ihrem Erstaunen fest, daß von dem
Gesamtbetrage von 300 Mark annähernd 120 Mark fehlten. Wo sie
geblieben sind, darüber kann wohl kein Zweifel herrschen. Anzeige
ist erstattet.“
Diese Darstellung bedarf mehrfacher Korrektur. Richtig
ist, daß das Weib in die Verkaufsstelle gekommen und dort
außerordentlich lästig geworden ist. Richtig ist auch, daß nach
ihrem Fortgehen eine Geldsumme etwa in der Höhe des an-
gegebenen Betrages vermißt worden und daß die ratlose Ver-
käuferin Anzeige gemacht hat. Unrichtig ist dagegen, daß
sich die Verkäuferin habe wahrsagen lassen und daß sie
ihr das Geld aus der Ladenkasse in die Hände
gegeben habe. Die Sache verhält sich vielmehr so: Die
unternehmend und keineswegs vertrauenserweckend aussehende
Frauensperson erschien in der Verkaufsstelle, während die Ver-
käuferin allein dort anwesend war. Als die Person lästig zu
werden anfing, nahm die Verkäuferin das größere Geld aus
der Ladenkasse und verbarg es unauffällig in den im Verkaufs-
raum befindlichen Geschäftsbüchern. Als es ihr endlich ge-
lungen war, die Besucherin zu „verabschieden“, war natürlich
das erste Geld wieder aus den Büchern zusammenzu-
suchen. Aufgeregt, wie das junge Mädchen durch den Besuch
der Umherreiberin war, fand sie einen Teil der Summe nicht
gleich wieder. Dadurch steigerte sich die Erregung der Ange-
stellten; sie glaubte, das Geld sei von der Besitzerin, die im
Laden umhergeschnüffelt hatte, gestohlen worden. So machte
sie Anzeige. Als man nochmals gründlich suchte, fand sich das
Geld vollzählig in einem der Bücher vor.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (16. Mai 2017). 16. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cs0f