24. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. August 1917  

Ein Rauchverbot auf der Straße soll es nicht geben.

    –  Ein Straßen-Rauchverbot soll zur
Streckung der knapp gewordenen Tabakvor-
räte in Aussicht genommen sein. Das wäre
eine kleinliche Maßnahme, die noch nicht
einmal besonderen Einfluß auf die Strek-
kung haben würde. Für diese kommt es
nicht darauf an, wo, sondern wieviel geraucht
wird. Das Rauchverbot gegenüber Jugendli-
chen könnte strenger gehandhabt und der
tägliche Verkauf von etwa fünf Zigaretten an
jeden Raucher beschränkt werden. Auch die
Einführung von Kundenlisten käme im Not-
falle in Frage. Tabakarten nach dem Muster
von Brot- und Fleischkarten einzuführen,
erscheint deshalb unzweckmäßig, weil nicht
jedermann Raucher ist, wie er Brot- und
Fleischesser ist. Das Straßenrauchverbot
würde verbitternd wirken und wird voraus-
sichtlich unterbleiben. Von amtlicher Stel-
le wurde übrigens erklärt, daß die Behörden
nicht daran dächten, ein Rauchverbot für die
Straße zu erlassen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (24. August 2017). 24. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cs07


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