15. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Mai 1917

Hinweis auf verbotene Werbung für getragene Kleidung

       „Verpaßt“ – statt getragen.
   Die Reichsbekleidungsstelle schreibt: „Leider gibt es immer
noch Leute, die es sich nicht versagen können, gegen die Bestim-
mungen, die aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen erlassen
werden, immer wieder zu verstoßen. Bekanntlich ist es unter-
sagt, getragene Kleidungsstücke in dem Anzeigenteil der Tages-
presse zum Verkauf anzubieten. Um diese Bestimmungen zu
umgehen, sind einige Händler auf einen nach ihrer Ansicht
offenbar höchst gescheiten Gedanken gekommen; sie ersetzten in
in(!) ihren Inseraten das gefährliche Wörtchen „getragen“ durch
die harmlose Wendung „verpaßt“ und glauben dadurch vor
allen behördlichen Anfechtungen gesichert zu sein. In allen
Fällen, in denen nachgewiesen werden kann, daß es sich bei den
„verpaßten“ Kleidungsstücken um getragene Kleider handelt,
gleichviel, ob sie nur wenig oder stärker abgetragen sind, liegt
ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vor. Die Be-
hörden werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf diese
Art der Umgehung der Gesetze zu richten und die Zeitungen
ihres Bezirks auf das Unzulässige derartiger Anzeigen hinzu-
weisen.“


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (15. Mai 2017). 15. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crzr


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