Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. August 1917
Leichen aus dem Felde dürfen nicht unaufgefordert überführt werden.
– Überführung von Leichen aus dem
Felde. Amtlich wird bekannt gegeben, daß
es verboten ist, sich unaufgefordert zur Über-
führung von Leichen aus dem Felde oder den
besetzten Ländern zu erbieten. Dieses Ver-
bot umfaßt auch alle derartigen Anzeigen
in Zeitungen und sonstigen Druckschriften,
Rundschreiben und Plakaten.
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Stadtarchiv Troisdorf (17. August 2017). 17. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/crxj