25. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. April 1917

Solinger Gymnasiasten wegen groben Unfugs vor dem Jugendgericht

   Solingen. Die Eidgenossenschaft. Im Februar
dieses Jahres mußten nicht nur die Volksschulen, sondern auch
die höheren Lehranstalten den Unterricht einstellen, weil wegen
Kohlenmangels die Schulen nicht geheizt werden konnten. Diese
unfreiwillige Muße hat nun zehn Schüler hiesiger und aus-
wärtiger höherer Lehranstalten dazu veranlaßt, bei dem Wirt
G. an der Gartenstraße eine „Schülervereinigung“ zu bilden,
die den Zweck haben sollte, durch wissenschaftliche Vorträge das
Wissen ihrer Mitglieder zu mehren. Einer der jungen Leute
hatte sich z[um] B[eispiel] erboten, über Nationalökonomie zu
reden. So löblich das Beginnen nun an sich war, so war der
Anfang doch alles andere als schön. Nachdem sich die jungen
Leute, die eben das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, bei
ihren „Beratungen“ Biermengen bis zu zwölf Glas auf den
„Mann“ einverleibt hatten, vertagten sie vorläufig die wissen-
schaftlichen Vorträge und beschritten gegen ihre früheren Lehrer
den Kriegspfad. Durch einen schweren Eid mit schauerlicher
Formel verpflichteten sich die Jünglinge, einigen Lehrern,
darunter dem Direktor des hiesigen Gymnasiums, die –
Scheiben einzuwerfen, nachdem ein anderer Vor-
schlag, den „Magistern ein Ständchen“ zu bringen, nicht die
nötige Mehrheit gefunden hatte. So zogen die durch den
Alkohol angefeuerten Jünglinge los und suchten zuerst den
Herrn Professor Th. an der Bergstraße heim. Nachdem sie hier
ihr Werk vollbracht hatten, begaben sie sich zum Gymnasium
und zertrümmerten hier zwei Scheiben am Amtszimmer des
Direktors. Zum Schluß suchten sie noch die Wohnung des
Lehrers Dr. E. auf und warfen auch hier einige Scheiben
ein. Die jungen Leute hatten geschworen, daß keiner den
Kriegsschauplatz verlassen dürfe. Einer für alle und alle
für einen! sollte bei dieser Offensive gegen die Schultyrannen
ihr Wahlspruch sein. Trotzdem kam die Polizei bald hinter
die Geschichte, und die meisten von den Jungen vergaßen ihren
Schwur und beschuldigten sich und ihre Freunde. Heute mußten
sie sich gemeinsam vor dem Jugendgericht verantworten.


Mehrere von den Angeklagten gaben zu, sich an dem Bombarde-
ment beteiligt zu haben, doch wollen sie absichtlich daneben-
geworfen haben, so daß es sich bei den Geschossen um „Blind-
gänger“ gehandelt hätte. Sowohl vom Amtsanwalt wie vom
Verteidiger wurde auf die Jugend der Angeklagten hingewiesen
und weiter auf die Tatsache, daß sie schon durch den Wechsel
mit einer auswärtigen Schule erheblich bestraft seien. Dem
Wirt G. ist auf Veranlassung des Generalkommandos auf einen
Monat das Geschäft geschlossen worden, weil er solche Bier-
mengen an die Jungen abgegeben hat. Von einem Racheakt
gegen die betroffenen Lehrer könne keine Rede sein, denn die
jungen Leute sind in ihrem Dusel zu den Nächstwohnenden ge-
gangen. Das Gericht faßte die Sache recht milde auf und ver-
urteilte sämtliche Angeklagte, mit Ausnahme des Angeklagten
M., der den Eid nicht geschworen und sich nur sehr passiv an
dem Kriegszuge beteiligt hatte, zu je 20 Mark Geldstrafe. M.
wurde freigesprochen. Dieser Fall zeigt, daß, wenn von einer
Verrohung der Jugend durch den Krieg gesprochen werden
kann, sich diese nicht etwa auf die Arbeiterjugend beschränkt,
sondern auf die Jugend aus allen Bevölkerungsteilen zutrifft.


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Stadtarchiv Solingen (25. April 2017). 25. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/crwk


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