Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. April 1917
Neue Regeln für die Brotkarten in Ohligs
Brotkarten
Mit der vom 28. d[iese]s M[onat]s ab zur Einführung kommenden neuen
Brotkarte tritt auch eine Aenderung in der Kontrolle ein. Die Karten
sind für die Gültigkeitsdauer nur mit einem Bezugsabschnitt
versehen. Der Verbraucher läßt sich unter Vorlage der Brotkarte
bei einem Bäcker oder in einer Verkaufsstelle in die Kundenliste eintragen
und ist für die Dauer der Gültigkeit der Karte an den Bäcker ge-
bunden. Die von dem Bäcker oder der Verkaufsstelle zu führende
Kundenliste muß folgende Spalten aufweisen: Familienname, Vor-
name, Wohnung, Zahl der Personen. Die Kundenlisten sind mit den
abgetrennten Bezugsabschnitten im Rathaus, Zimmer 18 zur Kon-
trolle vorzulegen, worauf den Bäckern die entsprechenden Mengen
Mehl zugewiesen werden. Die Eintragung zur Kundenliste kann nur
bei hiesigen Bäckern oder Verkaufsstellen, die hier ihre Niederlage
haben, erfolgen. Bei der Abtrennung des Bezugsabschnitts ist die
Brotkarte von dem Verkäufer mit dem Firmenstempel zu versehen.
Bezüglich der Zusatzkarten verbleibt es einstweilen bei dem bis-
herigen Verfahren.
Ohligs, den 24. April 1917.
Der Bürgermeister: Czettritz
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (25. April 2017). 25. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crwi