5. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. August 1917

Die Altkleiderstellen müssen einen Teil ihrer Bestände den entlassenen Offizieren und Mannschaften zur Verfügung stellen.

    – Bürgerliche Kleidung für die heim=
kehrenden Krieger. Nach einer neuen Be=
kanntmachung der Reichsbekleidungsstelle
haben die Altkleiderstellen der Kommunal=
verbände ein Drittel ihrer Bestände an ge=
tragenen Männeroberkleidern (Röcken, Jak=
ken, Westen, Joppen Wintermänteln und
Umhängen) zurückzustellen und für die aus
dem Heeresdienste entlassenen Unteroffi=
ziere und Mannschaften bereitzuhalten. Die
Reichsbekleidungsstelle wird natürlich auch
Anzüge und Mäntel aus neuen Stoffen an=
fertigen lassen, aber ihre Stoffbestände und
andere Hilfsquellen reichen bei weitem nicht
aus, um dem großen Bedürfnisse zu genü=
gen. Deshalb muß sie in erster Linie ihre
Hand auf die getragenen Kleidungsstücke für
Männer legen, welche die amtlichen Alt=
kleiderstellen der Kommunalverbände aus
der Bürgerschaft erwerben.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (5. August 2017). 5. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/crwd


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