Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 15. August 1917
Das Gerücht, dass das Rote Kreuz Geld für seine Tätigkeit erhält, stimmt nicht!
Bekanntmachung.
In letzter Zeit werden in Siegburg Ge-
rüchte verbreitet, wonach die leitenden Per-
sönlichkeiten der Zweigstelle des Roten Kreu-
zes hierselbst für ihre Tätigkeit ein fettes Ge-
halt oder sonstige Entschädigung erhalten
sollen.
Diese Gerüchte entbehren jeder Grund-
lage und sind geeignet, das Ansehen der Be-
troffenen zu schädigen. Die leitenden Per-
sönlichkeiten der hiesigen Zweigstelle vom
Roten Kreuz versehen ihre Tätigkeit seit
Beginn des Krieges in dankenswerter Weise
ehrenamtlich ohne jedes Entgelt, sie haben
außer ihrer Zeit auch noch sonstige namhafte
Opfer gebracht. Ferner bemerke ich, daß die
Buchführung der Zweigstelle von dieser in
tadelloser Weise geführt und mir viertel-
jährlich zur Prüfung vorgelegt wird. Zu
irgend einer Beanstandung habe ich niemals
Veranlassung gehabt.
Ich warne vor der Weiterverbreitung
jener falschen Gerüchte und werde gegen die
Weiterverbreiter gegebenenfalls strafgerecht-
lich vorgehen.
Siegburg, den 10. August 1917.
Der Landrat.
von Dalwigk.
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Stadtarchiv Troisdorf (15. August 2017). 15. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crwa