17. September 1914

eu i 1642 september 14 3

Kreisarchiv Euskirchen, EU I, Bd. 1642: Kriegszustand im Allgemeinen

Ausnahmeregelung für die Dienstfahrzeuge der Regierungspräsidenten, der Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte

Der Mininster des Innern

Das Königliche Kriegsministerium hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Dienstautomobile der Herren Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte den staatlichen und kommunalen Betrieben im Sinne des Erlasses vom 30. August d. Js. -V.3176- hinzugerechnet werden.

Im Interesse der Heeresverwaltung muß indes wiederholt darauf hingewiesen werden, daß auf eine möglichst ausgiebige Verwendung von Spiritus als Betriebsstoff Bedacht zu nehmen ist.

Die für die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte erforderlichen Überdrucke werden beigefügt.

Im Auftrage [Unterschrift]

An sämtliche Herren Reigerungspräsidenten

Eingangsstempel Regierungpräsident

Eingangstempel und z.d.A.Vermerk Landrat des Kreises Euskirchen vom 20. Sept. 1914

Kreisarchiv Euskirchen
Kreisarchiv Euskirchen

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (17. September 2014). 17. September 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/cm3m


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.