20. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Juni 1917

Brandschäden durch spielende Kinder

Bekanntmachung.
Fortgesetzt werden größere Brandschäden gemeldet,
die Kinder durch das Spielen mit Streichhölzern ver-
ursacht haben. Die hierdurch verloren gehenden Werte
sind so erheblich, daß alles getan werden muß, um
Brände dieser Art zu verhüten. An die Eltern richte
ich daher die dringende Aufforderung, streng darüber
zu wachen, daß keinerlei Feuerzeug, wie Streichhölzer,
Selbstzünder usw., in die Hände der Kinder gelangt.
Auch mache ich darauf aufmerksam, daß die Eltern
für den Schaden, der infolge ihrer strafbaren Sorg-
losigkeit hervorgerufen wurde, haftbar sind. Besondere
Aufmerksamkeit ist den Kindern beim Viehhüten zu-
zuwenden.
Schleiden, den 12. Juni 1917.
Der Königliche Landrat,
Graf v[on] Spee.


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