Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917
Es gibt Fahrpreisermäßigungen für Angehörige von Kriegsverwundeten und für Angehörige, die “minderbemittelt” sind.
Fahrpreisermäßigung. Den im neutra-
len Ausland zurückgebliebenen minderbemit-
telten Angehörigen deutscher Soldaten wird
zur Erleichterung des Besuchs deutscher Mi-
litärpersonen auf den Staatseisenbahnen
Deutschlands, mit Ausnahme des rechtsrhei-
nischen bayrischen Netzes, eine Fahrpreiser-
mäßigung in demselben Umfang und unter
den gleichen Voraussetzungen gewährt, wie
den Angehörigen erkrankter oder verwunde-
ter deutscher Kriegsteilnahmer. Zur Erlan-
gung der Fahrpreisermäßigung ist eine Be-
scheinigung eines deutschen Konsulats über
den Zweck der Reise, die Bedürftigkeit des
Antragstellers und sein verwandtschaftliches
Verhältnis zu dem zu Besuchenden beizu-
bringen.
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Stadtarchiv Troisdorf (3. August 2017). 3. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/crve