3. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917

Ausländische Seife darf verkauft werden.

     – Ausländische Seife. Der Reichskanz-
ler ermächtigt die örtlich zuständigen Preis-
prüfungsstellen, denjenigen Kleinhändlern,
die nachweislich noch über ausländische Sei-
fe verfügen, die sie vor dem 10. Mai 1917
zu höheren als den festgesetzten Preisen ein-
gekauft haben zu gestatten, diese Bestände zu
 inem unter Zugrundelegung des Einkaufs-
preises von den Preisprüfungsstellen fest-
gesetzten angemessenen Preise während der
Zeit vom 1. bis 31. August 1917 zu ver-
kaufen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (3. August 2017). 3. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 22. März 2025 von https://doi.org/10.58079/crvd


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.