Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917
Ausländische Seife darf verkauft werden.
– Ausländische Seife. Der Reichskanz-
ler ermächtigt die örtlich zuständigen Preis-
prüfungsstellen, denjenigen Kleinhändlern,
die nachweislich noch über ausländische Sei-
fe verfügen, die sie vor dem 10. Mai 1917
zu höheren als den festgesetzten Preisen ein-
gekauft haben zu gestatten, diese Bestände zu
inem unter Zugrundelegung des Einkaufs-
preises von den Preisprüfungsstellen fest-
gesetzten angemessenen Preise während der
Zeit vom 1. bis 31. August 1917 zu ver-
kaufen.
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Stadtarchiv Troisdorf (3. August 2017). 3. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/crvd