Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. August 1917
Eine Arbeiterin wurde aufgrund ihres Kontaktes zu einem Kriegsgefangenen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Troisdorf. Eine 23jährige Arbeiterin
hatte einem belgischen Kriegsgefangenen auf
dem Wege zur Arbeit eine Rose gegeben, die
jener angeblich als sein verlorenes Eigentum
beansprucht habe. Wegen verbotenen Ver-
kehrs mit einem Kriegsgefangenen verur-
teilte das Außerordentliche Kriegsgericht die
Arbeiterin, zu 25 Mk. Geldstrafe.
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Stadtarchiv Troisdorf (1. August 2017). 1. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/crv2
