21. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. April 1917

Beschwerden über Mindergewicht beim Brotverkauf

   Solingen. Hausfrauen, wiegt das Brot nach!
Schon wieder laufen zahlreiche Beschwerden ein, daß bei
einzelnen Bäckern das Brot nicht das vorgeschriebene Gewicht
hat. Es ist festgestellt worden, daß die von einer auswärtigen
Brotfabrik gelieferten Schwarzbrote ein Mindergewicht bis zu
200 Gramm aufwiesen. Bei der jetzt eingeschränkten Brot-
ration ist es deshalb doppelte Pflicht der Hausfrauen, das Brot
nachzuwiegen. Ein Brot muß 48 Stunden, nachdem es den
Backofen verlassen hat, noch das volle vorgeschriebene Gewicht
aufweisen, das bei Schwarzbrot 4 Pfund, bei Kriegsbrot
3 Pfund und bei Graubrot 2 Pfund beträgt. Den Hausfrauen
ist zu empfehlen, daß sie in allen Fällen, in denen sie ein
Mindergewicht feststellen, bei ihrem Brotlieferanten reklamieren
und, wenn das nichts nutzt, Anzeige erstatten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (21. April 2017). 21. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crup


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