Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. April 1917
Hinweise zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter
Beschäftigung ausländischer Arbeiter.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschäftigung von
feindlichen ausländischen und von polnischen Arbeitern von der
Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig und insbesondere
ohne ordnungsmäßig ausgestellte Legitimationskarten untersagt
ist. Das Anwerben solcher im Inlande bereits beschäftigten
ausländischen Arbeiter ist verboten. Auch haben die Inhaber
von Betrieben die bei der Arbeit fehlenden ausländischen Ar-
beiter sofort der Polizeiverwaltung schriftlich anzuzeigen.
Die Polizeiverwaltungen sind angewiesen, bei Nichtbeachtung
dieser Vorschriften unnachsichtlich vorzugehen.
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Stadtarchiv Solingen (17. April 2017). 17. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cru4