17. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. April 1917

Hinweise zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter

   Beschäftigung ausländischer Arbeiter.
   Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschäftigung von
feindlichen ausländischen und von polnischen Arbeitern von der
Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig und insbesondere
ohne ordnungsmäßig ausgestellte Legitimationskarten untersagt
ist. Das Anwerben solcher im Inlande bereits beschäftigten
ausländischen Arbeiter ist verboten. Auch haben die Inhaber
von Betrieben die bei der Arbeit fehlenden ausländischen Ar-
beiter sofort der Polizeiverwaltung schriftlich anzuzeigen.
Die Polizeiverwaltungen sind angewiesen, bei Nichtbeachtung
dieser Vorschriften unnachsichtlich vorzugehen.


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