Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juni 1917
Kreistagsbeschlüsse vom 25. Mai 1917 im Kreis Schleiden
Bekanntmachung.
Die Verhandlungen des Kreistages vom 25. d[iesen] M[ona]ts
werden nachstehend veröffentlicht:
1 Unter entsprechender Ansprache überreichte Herr
Geheimer Regierungsrat Sträter als Vertreter des
Herrn Regierungspräsidenten dem Landrat Grafen
von Spee die unter dem 9. März d[iesen] J[ahre]s Allerhöchst
vollzogene Bestallung zum Landrat des Kreises Schleiden.
2. Der Haushaltsplan der allgemeinen Kreiskom-
kommunalverwaltung [sic!] von 1917 wurde in Einnahme
und Ausgabe auf 360 000 M[ar]k festgesetzt.
3. Der Haushaltsplan des Kreiskrankenhauses von
1917 wurde in Einnahme und Ausgabe auf 82 000
M[ar]k festgesetzt.
4. Der Haushaltsplan des Kreisamts für Abgabe
elektrischer Kraft von 1917 wurde in Einnahme und
Ausgabe auf 495 000 M[ar]k festgesetzt.
5. Der Haushaltsplan der Kreisspar- und Dar-
lehnskasse für 1917 wurde in Einnahme und Ausgabe
auf 13 000 M[ar]k festgesetzt.
6. Von den Gewinnüberschüssen der Kreissparkasse
aus den Jahren 1915 und 1916 werden 12 M[ar]k
auf den Etat der allgemeinen Kommunalverwaltung
übernommen. Diese Summe soll zu öffentlichen, dem
gemeinen Nutzen dienenden Zwecken des Kreises ver-
wandt werden.
7. Gemäß § 2 der K[öni]gl[ichen] Verordnung vom 4. No-
vember 1916 werden die Ergänzungswahlen zum
Kreistag während der Dauer des Krieges um 1 Jahr
verschoben.
8. Die mit 384 701, 75 M[ar]k abschließende Kosten-
rechnung über die Errichtung des neuen Kreisdienst-
gebäudes wurde vorgelegt.
9. Die Kreishundesteuer wird von 6 bez[iehungs]w[eise] 10 M[ar]k
auf 10 bez[iehungs]w[eise] 20 M[ar]k erhöht. Für die Folge beträgt
die Steuer für einen Hund 10 M[ar]k, werden mehrere
Hunde in einer Haushaltung gehalten, so beträgt die
Steuer für jeden Hund 20 M[ar]k. Dabei ist es gleich-
gültig, ob die Hunde von einem oder mehreren Haus-
haltungsangehörigen der betreffenden Haushaltung
gehalten werden.
10. Die Einführung einer Kreissteuer von dem
Erwerbe von Grundstücken und von Rechten, für
welche die Grundstücke bezügl[ich] Vorschriften gelten,
wurde für den Kreis Schleiden beschlossen. Hiernach
unterliegt jeder abgeleitete Eigentumserwerb eines im
Landkreise Schleiden belegenen Grundstücks oder Er-
werb eines Rechtes, für welches die auf Grundstücke
bezüglichen Vorschriften gelten, einer Steuer von 1
v[on] H[undert] des Wertes des erworbenen Grundstückes oder
Rechtes. In Gemeinden, in welchen eine Grund-
umsatzsteuer bereits eingeführt ist, ermäßigt sich die
Steuer auf ½ v[on] H[undert] des Wertes.
11. Die Bildung eines Fonds zur Abtragung der
Zinsen, die aus Anlaß der Aufnahme von Darlehen
zur Zahlung der Reichsfamilienunterstützungen ent-
standen sind, wurde beschlossen. Diesem Fonds sollen
die sich aus der Erhöhung der Hundesteuer und der
Erhebung der Grundstücksumsatzsteuer ergebenden Be-
träge zugeführt werden.
12. Zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit
und der Gesunderhaltung der heranwachsenden Jugend
wurde die Einrichtung der Stelle einer Kreisfürsorge-
rin genehmigt. Auch wurden die Mittel zur durch-
greifenden Bekämpfung der Tuberkulose bewilligt.
13. In Anerkennung der Notwendigkeit, wirkungs-
volle Maßnahmen zur Förderung des Obstbaues zu
treffen, erklärte der Kreistag sich mit der Anstellung
eines Kreisobstbaumgärtners und der Bestellung von
Kreisobstbaumpflegern einverstanden. Als Obstbaum-
pfleger sollen hauptsächlich Kriegsbeschädigte verwandt
werden.
14. Um den vielen Kriegsteilnehmern, die nach
ihrer Rückkehr aus dem Felde geschäftlich ruiniert sind
und denen die Inanspruchnahme der bisherigen be-
rufenen Geldgeber unmöglich ist, die Wiederherstellung
ihrer Existenz zu erleichtern, wurde beschlossen, die
Beteiligung des Kommunalverbandes an der von der
Landesbank verwalteten Kriegshilfskasse der Rhein-
provinz durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel
in der Weise zu sichern, daß die Uebernahme der
Haftung der Ausfälle mindestens in Höhe von 15%
des im Kreise Schleiden zur Auszahlung gelangenden
Darlehnsbestandes gewährleistet wird.
15. Der Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen
und Unterrichtsangelegenheiten vom 6. März d[iesen] J[ahre]s,
wonach die Zusage der staatlichen Unterstützung zur
künstlerischen Ausschmückung des Kreistagssitzungs-
saales aufrecht erhalten wird, wurde mitgeteilt.
16. Für die Zeit vom 1. November 1917 bis
31. Oktober 1923 wurde der Gutsbesitzer Bürger-
meister Schmitz in Zingsheim als Vertreter für die
Landwirtschaftskammer wiedergewählt.
17. Auf einstimmigen Beschluß wurde nachstehender
Huldigungsgruß an Seine Majestät abgesandt:
„Euere Majestät
bittet der versammelte Kreistag des Kreises Schleiden,
die erneute Versicherung der unwandelbaren Treue
zu dem geliebten Hohenzollernhause und dem deutschen
Vaterlande huldvollst entgehen zu nehmen. Mit dem
ganzen deutschen Volke sind wir bis zum letzten Mann
entschlossen, unsern Brüdern im Kampfe zur Seite
zu stehen, trotz aller Entbehrungen in unermüdlicher
Arbeit und treuem Ausharren bis zum Siege.
Unerschüttert ist unser Vertrauen, daß unter Euerer
Majestät Führung Deutschland nach allen Opfern einen
Frieden, der seine Zukunft fest sichert, erstreiten wird.“
Schleiden, den 26. Mai 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.
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Kreisarchiv Euskirchen (6. Juni 2017). 6. Juni 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crtk