30. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Mai 1917

Vergünstigungen für Mitglieder der Jugendwehr bei der Einberufung in den Militärdienst

Vermischtes.
Schleiden, 29. Mai. Durch Verfügung vom

5. Mai d[ie]s[en] J[ahre]s hat das stellvertretende General-
kommando angeordnet, daß den zum Heeresdienst heran-
stehenden jungen Leuten, die Mitglieder einer Jugend-
wehr sind, folgende Vergünstigungen gewährt werden.
1. Sie werden auf Wunsch mit den letzten der betr[effenden]
Jahresklasse eingezogen. Die Nichtmitglieder werden
an erster Stelle einberufen, weil sie keine Vorbildung
genossen haben und daher ihre Ausbildung größere
Schwierigkeiten macht. 2. Der Jungmann hat das
Recht, sich innerhalb der Waffengattung den Truppen-
teil selbst zu wählen. Er kann also in der heimischen
Garnisonsstadt oder doch in der Nähe seiner Heimat
eingestellt werden und so seiner Familie länger erhalten

bleiben. Bei Nichtmitgliedern werden derartige Wünsche
grundsätzlich nicht berücksichtigt. 3. Das General-
kommando behält sich vor, in besondern Fällen einzelne
Jungmannen, die sich besonders hervorgehoben haben,
auch über die Waffe hinaus, für die sie ursprünglich
bestimmt waren, bei der Waffengattung einzustellen,
bei der der Jungmann dienen möchte. Den jungen
Leuten wird bei ihrer Einberufung ein Ausweis über
die Zugehörigkeit zur Jugendwehr und die Teilnahme
an den Uebungen ausgestellt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (30. Mai 2017). 30. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/crte


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