Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Juli 1917
Verbot des Drachensteigens
– Das Aufsteigenlassen von Papierdra-
chen (Windvögel) seitens der Kinder ist ver-
boten. Die Eltern und Pfleger werden da-
rauf aufmerksam gemacht, daß sie für den
angerichteten Schaden durch ihre Kinder und
Pflegebefohlenen haftbar sind.