25. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Juli 1917

Regelungen zum Reformationsjubiläum.

   –  Die 400-Jahr Feier der Reformation.
Nachdem der Deutsche Evangelische Kirchen-
ausschuß wiederholt erklärt hat, daß an kei-
ne Verlegung der allgemeinen Reformati-
onsgedenkfeier gedacht wird, hat der Evange-
lische Oberkirchenrat in Berlin bestimmt, daß
die kirchliche Reformationsfeier in der preu-
ßischen Monarchie einheitlich am 31. Okto-
ber in allen Kirchen durch Festgottesdienste
abgehalten werde. Der große Gedenktag soll
in den einzelnen Landeskirchen und Gemein-
den zu einem großen evangelischen Festtage
ausgestaltet werden. Der Sonntag nach dem
31. Oktober soll als Nachfeier gelten.


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Stadtarchiv Troisdorf (25. Juli 2017). 25. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/crst


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