19. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Mai 1917

Vermittlung von kriegsunbrauchbaren Pferden für Landwirte und Gewerbe

Vermischtes.
Schleiden, 16. Mai. Anträge auf Ueberlassung

von kriegsunbrauchbaren Militär- und Beutepferden
an Landwirte und Gewerbetreibende können nur unter
Beifügung einer Bescheinigung der örtlichen Behörde
durch Vermittelung der Landratsämter an die Land-
wirtschaftskammer erledigt werden. Die Einreichung
derartiger Gesuche an das Kriegsministerium und das-
jenige für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist
darum zwecklos und führt nur zur Verzögerung.


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