16. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Mai 1917

Schäden durch die Hamstereinkäufe in der Lebensmittelversorgung

Vermischtes.
Schleiden, 14. Mai. In letzter Zeit hat der
Ankauf der Lebensmittel auf dem Lande durch Händ-
ler und Verbraucher Umfang und Formen angenommen,
welche geeignet sind, die allgemeine Versorgung der
Bevölkerung in naher Zukunft direkt in Frage zu stellen
und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schä-
digen. In Mengen, deren Andrang die Eisenbahn
kaum zu bewältigen imstande ist, strömt die groß-
städtische Bevölkerung aufs Land. Die Landleute
werden aufgesucht und zur Abgabe von Lebensmitteln
zuweilen unter Drohungen veranlaßt. Die Abgabe
erfolgt vielfach unter Ueberschreitung der Höchstpreise.

Aber auch abgesehen davon wird die geordnete Ver-
sorgung der Bevölkerung unmöglich, wenn solche
Lebensmittel, die zur Verfügung der öffentlichen Hand
abzuliefern waren, in immer größerem Umfange der
Allgemeinheit entzogen werden. Dabei handelt es sich
um außerordentliche Mengen. Aus einem Kreise sind
nach den vorliegenden Nachrichten an einem einzigen
Sonntage 700 Zentner Kartoffel verbotener Weise
ausgeführt worden, die der Kreis jetzt der auf seine
Zufuhr angewiesenen städtischen Bevölkerung nicht mehr
liefern kann; in großem Umfange erfolgt auch der
verbotene Erwerb und die Ausführung von Fleisch
und anderen Lebensmitteln. Es liegt auf der Hand,
daß durch solchen Ankauf der städtischen Bevölkerung
in ihrer Gesamtheit nur Schaden erwächst. Was
einzelne in dieser Weise erworben oder sich durch AN-
käufer erwerben lassen, bringt ihnen zwar einen Vor-
teil, der ihnen bei genügendem Vorrat auch alle zu
gönnen wäre. Da der gesamte Vorrat aber nur bei
sorgsamer Einteilung für alle genügt, schädigt solches
Vorgehen Einzelner die große Zahl derjenigen, die sich
solche Sondervorteile nicht verschaffen können oder
wollen. Die Art und Weise, in welcher die Ankäufer
neuerdings auftreten, lassen aber noch einen unver-
hältnismäßig höheren Schaden entstehen. Es ist fest-
gestellt, daß das Publikum bei starkem Frost Kartoffel-
mieten aufgebrochen hat. Was von dem Inhalt nicht
mitgenommen wurde, war dem Verderben verfallen.
Die jetzt aufgetauten Wintersaaten werden durch acht-
loses Betreten der Felder beschädigt oder vernichtet.
Die gleiche Gefahr droht demnächst den mit Kartoffeln,
Gemüse oder Sommergetreide bestellten Feldern. Es
ist Pflicht der Behörden, gegen diese Mißstände ein-
zuschreiten. Dies ist der Zweck der von den Militär-
behörden erlassenen Bekanntmachungen, durch scharfe
Kontrolle in den ländlichen Erzeugergebieten, in den
Zugangstraßen zur Eisenbahn, und in dieser selbst
sollen der Aufkauf und die Wegschaffung der Lebens-
mittel, soweit sie der öffentlichen Bewirtschaftung
unterliegen, verhindert werden. Lebensmittel, welche
der Bekanntmachung zuwider eingekauft sind, verfallen
der Beschlagnahme. Dabei wird jede kleinliche und
schikanöse Belästigung des reisenden Publikums nach
Möglichkeit vermieden werden. Von dem gesunden
Sinn der Bevölkerung darf aber erwartet werden,
daß sie sich schon von sich aus den Bestimmungen der
Bekanntmachung unterwirft. Zum Wohle des Ganzen
muß heute jeder die durch die Lage gebotenen Be-
schränkungen auf sich nehmen; niemand darf den
Bestimmungen zuwider sich Vorteile verschaffen,
welche die Versorgung der Allgemeinheit beeinträch-
tigen müssen.


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Kreisarchiv Euskirchen (16. Mai 2017). 16. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crsj


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