5. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1917

Verschärfte gerichtliche Bestrafung des Schleichhandels mit Nahrungsmitteln – ein Fall aus Ohligs

   Ohligs. Der Schleichhandel mit Nahrungs-
mitteln hat, wie von der Strafkammer ausgeführt wurde,
nach einer Mitteilung der Z.E.G. in neuerer Zeit einen der-
artigen Umfang angenommen, daß bei der Fortdauer solcher
Zustände die Versorgung unserer Truppen gefährdet werden
könnte. Aus diesem Grunde wird dagegen fortan mit strengen
Strafen eingeschritten werden. Die Witwe Karl K. aus Ohligs
kaufte des öftern größere Mengen Fleisch, Fett, Butter und
andere Lebensmittel in Holland ein und verkaufte, was ihren
eigenen Bedarf überschritt, mit mäßigem Aufschlag an Freun-
dinnen und Bekannte weiter. Selbstverständlich wurden weder
ihre eigenen Bezugskarten, noch die ihrer Abnehmer entwertet.
Das Schöffengericht hatte sie dafür zu 10 Mark Geldstrafe ver-
urteilt, die Strafkammer erkannte auf die Berufung des Amts-
anwalts hin auf 100 Mark Geldstrafe. Nur der Um-
stand, daß sie mit den Waren keinen Wucher getrieben hat,
schützte sie vor einer noch höheren Strafe.


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Stadtarchiv Solingen (5. April 2017). 5. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/crs1


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