Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1917
Das „Stromerleben“ eines Solinger Schleiferlehrlings führt zu einer Haftstrafe
Solingen. Ein Stromerleben führte im letzten Viertel-
jahre der Schleiferlehrling Hermann W. aus Solingen. Weil ihm
die Arbeit nicht schmeckte, mied er sie, trieb sich vagierend umher,
nächtete in fremden Gebäulichkeiten und lebte von Betrug, Dieb-
stahl und Betteln. Sein Tätigkeitsfeld erstreckte sich über die Grenzen
Solingens hinaus bis auf Remscheider und Wermelskirchener Gebiet.
Zunächst betrog das junge Bürschchen mehrere Familien um Geld-
beträge bis zu 10 Mark und mehr. Er hatte den Leuten vorge-
schwindelt, billig, für 4 Mark das Pfund, Butter besorgen zu können.
Bei seinen Diebesfahrten bei Tag und Nacht erbeutete er alle nur
denkbaren Nahrungsmittel, sowie Kleider, Schuhe, Geldbeträge und
noch viele andere Dinge mehr; auch für eine – Brotkarte hatte er
gute Verwendung. Auch an kleinere Kinder machte sich W. heran und
schwindelte ihnen auf irgendeine Weise – um eine märchenhafte
Erzählung war er nie verlegen – Nahrungsmittel, die sie für das
Haus geholt, oder Geldbeträge ab. Trotz mehrfacher und eindring-
lichster Verwarnung ging W. nicht in sich, mied das Elternhaus und
häufte Straftat auf Straftat, so daß die Behörde schließlich mit
starker Hand eingriff und den verdorbenen Burschen dahin brachte,
wohin er gehörte, nämlich in eine Besserungsanstalt. Die Straf-
kammer verhängte über den geständigen jungen Menschen, ihm eine
mildere Behandlung zuteil werden lassend, 6 Monate Gefängnis,
ferner wegen Nichtbeschaffung eines Unterkommens 1 Woche Haft.
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Stadtarchiv Solingen (3. April 2017). 3. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crrq