3. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1917

Die Parteiopposition der SPD gibt sich reichsweite Organisationsrichtlinien. Die Spaltung der deutschen Sozialdemokratie erreicht damit ein neues Stadium.

   Konferenz und Organisationsgrundlagen
                      der Opposition.
   Der Vorstand der Fraktion der Sozialdemokratischen
Arbeitsgemeinschaft ladet zu einer Konferenz ein, die Ostern
in Gotha stattfinden soll.
   Zugleich veröffentlicht die „Leipziger Volkszeitung“ fol-
gende
Organisations-Grundlinien für die Opposition der Sozial-
                  demokratischen Partei Deutschlands.
   Die Opposition der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-
lands will im Interesse der Arbeiterklasse eine unabhängige
und selbständige Politik betreiben, geleitet von den Grund-
sätzen und Forderungen des Parteiprogramms, der Partei-
tagsbeschlüsse und der Beschlüsse der internationalen Kongresse.
   Sie steht in grundsätzlicher Opposition zum herrschenden
Regierungssystem, zur Kriegspolitik der Reichsregierung und
zu der vom Parteivorstand im Regierungsfahrwasser ge-
führten Politik der nominellen Partei.


   Programm und Organisation der Partei nach den im
Kriege neu gewonnenen Erkenntnissen für die Zukunft aus-
zugestalten, ist erst möglich, wenn die im Heeresdienst stehenden
Parteigenossen zurückgekehrt und die Grundlagen einer freien
Aussprache wieder hergestellt sind.
   Wie das Programm für die Politik, so bildet
bis dahin für die Organisation der Opposition das Organi-
sationsstatut der Sozialdemokratischen Par-
tei Deutschlands die Grundlage. Die Parteigenossen
sind verpflichtet, es in demokratischem Geiste anzuwenden
und besonders danach zu trachten, allen wichtigen Entschei-
dungen eine demokratische Grundlage zu geben.
   Da der Parteivorstand den Kriegszustand zur gewalt-
samen Entrechtung der oppositionellen Parteimitglieder aus-
nutzt und sie widerrechtlich aus der Organisation ausstößt,
trifft die Opposition die notwendigen organisatorischen Maß-
nahmen zum Zusammenschluß der Opposition.
   Von diesen Erwägungen ausgehend, einigt sich die Oppo-
sition auf folgende Grundlinien:
                Orts- und Wahlkreisorganisationen.
   Wo die alten Orts- und Kreisorganisationen sich für die
Opposition erklärt haben, bilden sie die Grundlage der Or-
ganisation. In den übrigen Orten und Kreisen ist eine
selbständige Organisation der Opposition ins Leben zu rufen.
                       Bezirksorganisationen.
   Die Wahlkreisorganisationen schließen sich zu Agita-
tionsbezirken zusammen und bestimmen eine Bezirksleitung
zur Führung der gemeinsamen Geschäfte. In jeder Be-
zirksleitung muß eine Genossin sein. Zur zweckmäßigen Er-
ledigung der Agitations- und Organisationsarbeiten kann eine
Unterteilung der Bezirke erfolgen.
                           Zentralisierung.
   Die Geschäfte der Opposition führt eine Zentralleitung.
   Die Zentralleitung besteht aus einem Aktionskomitee
und einem Beirat. Das Aktionskomitee ist aus Berlin und
Umgegend, der Beirat aus den übrigen Bezirken zu wählen.
   In den Sitzungen der Zentralleitung haben die Mit-
glieder des Beirats dieselben Rechte wie die Mitglieder des
Aktionskomitees.
   Das Aktionskomitee besteht aus zwei Vorsitzenden, dem
Kassierer, den Schriftführern und den Beisitzern; darunter
muß eine Genossin sein. Höchstens ein Drittel der Mitglieder
des Aktionskomitees darf besoldet sein.
                          Kontrollausschuß.
   Die Kontrolle der Zentralleitung übt ein Kontrollaus-
schuß, der auch über Beschwerden gegen die Zentralleitung
entscheidet.
                    Mitwirkung der Bezirke
   Vor wichtigen politischen Maßnahmen hat die Zentral-
leitung die Vertreter der Bezirke zur Beratung zusammen-
zuberufen.
   Ebenso sind die weiblichen Mitglieder der Bezirkslei-
tungen zusammenzuberufen, um die Maßnahmen zur Förder-
ung der Frauenbewegung zu beraten.
                         Beitragsleistung.
   Die Organisationen der Opposition erheben die Beiträge
in der bisherigen Weise weiter und führen mindestens 20 Pro-
zent derselben an das Aktionskomitee ab.
                          Reichskonferenz.
   Auf Beschluß der Zentralleitung oder der Mehrheit der
Bezirksvertreter hat eine Reichskonferenz stattzufinden, deren
Zusammensetzung, Verhandlung und Beschlußfassung sich sinn-
gemäß nach den Bestimmungen über den Parteitag regeln.
   Die Reichskonferenz bestimmt die Zahl der Mitglieder des
Aktionskomitees, des Beirats und des Kontrollausschusses und
wählt alle Mitglieder dieser Körperschaften.
                         Schlußbestimmung.
   Die Veröffentlichung dieses Entwurfs hat in der Mehr-
heitspresse große Freude ausgelöst. Damit sei die neue Partei
konstituiert, jubeln diese Blätter, und das Bochumer Blatt
schreibt in seiner angenehmen Art, daß das unehrliche
Spiel nun zu Ende sei. Wir stehen demgegenüber auf dem
Standpunkt, daß von der Gründung einer neuen sozialdemo-
kratischen Partei keine Rede ist. Wir haben nie die parteirecht-
liche Wirkung der Maßnahmen des Vorstandes und seiner An-
hänger als wirkliche Ausschlüsse aus der Partei anerkannt und
stehen auf dem Standpunkt, daß der Zusammenschluß der
Opposition eminent parteierhaltend wirkt. Es kann
doch selbst vom Standpunkt der Mehrheit, wenn sie es ernst mit
der künftigen Aktionsfähigkeit der Arbeiterklasse nimmt, kein
Streit darüber herrschen, daß die großen Massen politisch or-
ganisierter Arbeiter, die vom Parteivorstand als außerhalb der
Partei liegend erklärt wurden, für den politischen Kampf nicht
verloren gehen dürfen. Das wäre aber der Fall, wenn die
Opposition diese Organisationen zerfallen lassen wollte. Die
Chemnitzer „Volksstimme“ meint, vom Votum der aus dem
Feld Zurückkehrenden hänge die Zukunft der Partei ab. Der
Meinung sind wir auch; aber dann war es doppelt unverant-
wortlich, Versuche zur Zerstörung der Partei zu machen, und
unsere Auffassung, daß wir parteierhaltend wirken, wird da-
durch bestätigt.


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Stadtarchiv Solingen (3. April 2017). 3. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/crrk


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