Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Juli 1917
Anonyme Beschuldigungen und Anzeigen werden nicht berücksichtigt und
wandern in den Papierkorb.
– Anonyme Anzeigen. Zuschriften ohne
Unterschrift mit Klagen der verschiedensten
Art laufen täglich in großer Zahl bei den
verschiedendsten Stellen ein. Besonders die
militärischen Behörden werden nur allzu
reichlich mit Einsendungen ohne Namens-
unterschrift bedacht. Die Briefschreiber be-
klagen sich über alle möglichen Sachen.
Manchmal haben sie recht, öfter haben sie
bitter unrecht. Haben sie recht, dann er-
werben sie sich ein Verdienst, auf Unzuträg-
lichkeiten aufmerksam gemacht zu haben, de-
ren Abstellung den Behörden ermöglicht
wird. Dann ist aber auch nicht einzusehen,
weshalb sie mit ihren Namen zurückhalten.
Denn wer seinen Namen angibt, erhält zum
mindesten als Antwort ein höfliches Dank-
schreiben und hat die Gewähr, daß seinen
Beschwerden nachgegangen wird. Anonyme
Anzeigen dagegen haben gar keinen Zweck,
denn sie wandern fast ausnahmslos in den
Papierkorb. Verlangt es einmal der In-
halt einer solchen anonymen Anzeige, der
Sache nachzugehen, dann ist es doch gewiß
keine Freude, nicht zu wissen, woher die Be-
schuldigung stammt. Stellt sich bei der Nach-
prüfung der Inhalt als unzutreffend her-
aus, dann sind solche anonymen Anzeigen
keine vaterländische Pflicht sondern eine Ge-
meinheit, die für die niedrige Gesinnung der
Einsender spricht. Darum: Hat jemand An-
laß zu Klagen und Beschwerden bei irgend-
einer Stelle, dann trete er mit seinem Na-
men heraus, er darf der gewissenhaften Nach-
prüfung und vertraulichen Behandlung si-
cher sein. Anonyme Anzeigen aber halte
jeder aufrechte Deutsche unter seiner Würde!
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Stadtarchiv Troisdorf (11. Juli 2017). 11. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crr8