Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1917
Besonders wertvolle Glocken können von der Beschlagnahme befreit werden.
Zur Beschlagnahme der Glocken hat Kir-
chenmusikdirektor Prof. Biehle, Privatdo-
zent an der Berliner Technischen Hochschule
in einer Eingabe an die zuständigen Stellen
darauf hingewiesen, daß in der Bekanntma-
chung, betreffend die Beschlagnahme, wohl
der wissenschaftliche und kunstgewerbliche
Wert alte Glocken in besonderen Fällen schü-
tzen soll, nicht aber der Klangwert. Es sind
daraufhin in Preußen und Sachsen Maß-
nahmen auf volle Anerkennung auch des
Klangwertes getroffen worden. Es können
alle Glocken, deren musikalischer Gehalt in
besonderem Grade nachweisbar ist, von der
Enteignung befreit werden.