Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1917
Schweinediebe aus Solingen zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt
Solingen. Schweinediebe machten im Oktober und
November Solingen und Umgebung unsicher. Mehrere
Landwirte, aber auch eine nicht kleine Anzahl anderer Leute,
kleine Beamte und Fabrikarbeiter, die ein Schweinchen mit
vieler Mühe großgezogen hatten, um ihren Fleischbedarf für
den Winter einzudecken, wurden von ihnen heimgesucht. Unter
den Tieren befanden sich mehrere im Gewicht von annähernd
200 Pfund im Werte von 300 bis 400 Mark. In mehreren
Fällen waren sie gleich in den Ställen geschlachtet worden.
Eines Abends spät wurde der Landwirt S. in Höhscheid
durch wütendes Gebell seines Hofhundes aus dem ersten
Schlummer geweckt, er eilte mit geladenem Gewehr ans
Fenster, sah aber nur noch außer Schußweite mehrere sich
eiligst entfernende Männer. Einen Hammer, ein Beil, mehrere
Säcke und Körbe hatten sie in der Eile zurückgelassen. Offen-
bar hatten sie auch in diesem Falle vorgehabt, gleich an Ort
und Stelle ein Schwein abzuschlachten und das Fleisch mitzu-
nehmen. In derselben Nacht waren Diebe auch schon, wie sich
am andern Tage herausstellte, bei einem Nachbarn des S. in
einen Kaninchenstall eingebrochen und hatten dort mehreren
Kaninchen den Garaus gemacht. Die abgezogenen Felle hatten
sie liegen lassen. Die Polizei ermittelte schon in den nächsten
Tagen nicht nur die Einbrecher, sondern auch deren Helfers-
helfer. Erstere waren der Schleifer Ewald St., der Platz-
arbeiter Friedrich H. und der Fabrikarbeiter Walter E. aus
Solingen. Sie hatten die Schweine nach der Abschlachtung
auf mitgenommen Handkarren zu der Ehefrau Artur R.
in Wald, der Geliebten des St., geschafft und dort mit deren
Hilfe die Zerteilung vorgenommen. Abends hatten sie dort
üppig gelebt. Was sie nicht selber verwerten konnten, hatte
Frau R. als „holländisches Fleisch“ zu teuren Preisen unter
die Leute gebracht. Die Strafkammer verurteilte gestern St.,
einen schon vielfach und erheblich bestraften Menschen, zu
3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, erklärte auch
seine Stellung unter Polizeiaufsicht für zulässig. H. erhielt
9 Monate, E. 18 Monate und Frau R. wegen Hehlerei 1 Jahr
Gefängnis. Der Arbeiter R. aus Ohligs, der einigemal an
den Schmausereien teilgenommen hatte und sich dadurch auch
der Hehlerei schuldig gemacht haben sollte, wurde freigesprochen.
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Stadtarchiv Solingen (31. März 2017). 31. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crq4