Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1917
In einem Wucherprozess gegen einen Solinger Bäcker wurde seine üppig dekoriertes Schaufenster gerügt
Solingen. Eine Appetit und Aergernis er-
regende Schaufensterauslage. Der Bäcker Walter
H. und dessen Ehefrau von hier sind die Inhaber einer „Früh-
stücksstube“, in der man für viel Geld alles zu essen erhalten
kann, was es in diesen Kriegszeiten eben noch gibt. Das
Schaufenster der Frühstücksstube ist mit den appetitlichsten
Sachen dekoriert, wie Koteletts, Schinken, Brötchen usw.
Gestern mußte sich das Ehepaar H. vor dem hiesigen Schöffen-
gericht verantworten, weil es Auslandsmehl bei der ZEG. und
der Stadtverwaltung nicht angemeldet hatte und weil es mit
Brot und sogenannten „Weckmännern“ Kriegswucher getrieben
haben solle. In dem Geschäft konnte man Brot das Pfund zu
3 Mark kaufen und für einen „Weckmann“, zu dessen Her-
stellung ein Viertelpfund Mehl nötig ist, mußte man 1 Mark
zahlen. Der als Sachverständige vernommene Obermeister
Bremen bezeichnete die Schaufensterauslage in dem Geschäft
der Angeklagten als ärgerniserregend, weil die minderbemittelte
Bevölkerung an den ausgestellten Waren Anstoß nehme und
sich frage: wo kommen alle die Leckereien her? Die Angeklagten
haben erst während des Krieges in ihrem Betriebe eine Bäckerei
eingerichtet und erhielten deshalb von der Stadt kein Mehl ge-
liefert. Ob es sich wirklich bei dem verbackenen Mehl, das sich
die Angeklagten auf Umwegen besorgt haben, um Auslands-
mehl gehandelt hat, konnte leider nicht festgestellt werden. Den
Angeklagten mußte deshalb geglaubt werden, daß sie für das
Pfund Mehl selbst 2,40 Mark bezahlt haben. Die Anklage wegen
Kriegswuchers wurde daher fallen gelassen und H. nur wegen
Uebertretung der Bundesratsverordnungen zu 25 Mark und
seine Ehefrau zu 18 Mark Geldstrafe verurteilt.
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Stadtarchiv Solingen (31. März 2017). 31. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crq3