30. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. März 1917

Fallbeispiele, die vor dem Schlichtungs-Ausschusses in Solingen verhandelt wurden

                   Der Schlichtungs-Ausschuß
scheint jetzt eine der meistbeschäftigten sozialen Institutionen
zu werden. Die Sitzungen häufen sich und von der einen
Sitzung zur anderen häufen sich die „Fälle“.
   Der Arbeiter P. ist vom Militär beurlaubt und dann der
Dynamitfabrik in Schlebusch zur Arbeit überwiesen wor-
den. Er hat bereits im Januar wegen seines Gesundheitszu-
standes diese Arbeit verlassen müssen, hat sich nach seinem
Wohnorte Dortmund begeben, hat dort einige Wochen krank
gefeiert und steht seitdem in Dortmund in Arbeit. Die Dyna-
mitfabrik hat ihm schriftlich angedroht, daß sie seine Wieder-
einstellung beim Heere beantragen werde, wenn er seinen
Posten nicht wieder antrete. P. verdient in Dortmund mehr
und steht sich bei seiner dortigen Beschäftigung auch sonst besser,
weil er seine Familie dort wohnen hat. Der Abkehrschein wird
erteilt.


   Der Arbeiter E. von Höhscheid arbeitet beim Eisen-
und Stahlwerk in Ohligs. Er ist ein älterer Mann und kann
beim „Kronprinz“ in Ohligs leichtere Beschäftigung erhalten.
Er wird auch besser bezahlt. Das Kronprinz-Werk weigert sich
aber, ihm dies schriftlich zu bestätigen. Der jetzige Unter-
nehmer will den Abkehr-Schein erst dann erteilen, wenn der
schriftliche Bescheid vom „Kronprinz“ vorliegt. Der Schein
kann deshalb nicht erteilt werden.
   Ein Arbeiter der Firma Weyersberg, Kirschbaum u. Co.
kann bei Wilpütz 12 Mark verdienen. Er verdient bei W.K.C.
bedeutend weniger. Der Vertreter der Firma W.K.C. stellt
fest, daß die Firma „keine Arbeiter behalten“ könne, weil ihnen
der Lohn nicht hoch genug sei. Er werde den Arbeiter an eine
Arbeit stellen, bei der er auch 12 Mark verdiene. Außerdem
bezweifle er, daß die Firma Wilpütz ein hilfsdienstpflichtiger
Betrieb sei und Kriegsaufträge habe. Von den Arbeitnehmer-
Beisitzern wird bezweifelt, daß bei der Firma W.K.C über-
haupt Tageslöhne von 12 Mark verdient werden und verdient
werden können. Der Firma W.K.C. wird aufgegeben, die
Lohnlisten beizubringen und Wilpütz soll befragt werden, ob er
Kriegsarbeit hat.
…Gegen die Firma Weyersberg, Kirschbaum u. Co. richtet
sich auch die Klage des Arbeiters B. Auch er kann auf seinem
neuen Posten viel mehr verdienen. Der Vertreter der Firma
rechnet aus, daß der 17jährige junge Mann die Stunde 75 Pf[enni]g.
verdient habe. Wenn sein Verdienst nicht so hoch sei, wie die
andere Firma anbiete, so liege dies an dem Kohlen-
mangel. Der Kläger legt dar, daß er jetzt noch viel weniger
verdienen werde, weil „das Material nicht mehr passe“. Auch
in diesem Falle sollen erst Rückfragen angestellt werden.
   Der Schläger Paul B. klagt gegen die Firma Peter Engels
auf Ausstellung eines Abkehr-Scheines. Er kann bei einer
anderen Firma die Woche 72 Mark im Tagelohn und
mindestens 80 Mark im Akkordlohn verdienen. Nach Einsicht
in die Lohnlisten stellt ein Arbeitnehmerbeisitzer fest, daß ein
Wechsel des Arbeitsverhältnisses eine wesentliche Verbesserung
mit sich bringe. Der Vertreter der Firma macht sich anheischig,
daß dem B. der Schein ausgestellt wird.
   Eine Anzahl von Klagen erledigten sich von selbst.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (30. März 2017). 30. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/crpu


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