Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. März 1917
Erscheinungsverbot für die „Bergische Arbeiterstimme“ nach fünf Tagen aufgehoben
Mitbürger und -bürgerinnen!
Das Verbot unserer Zeitung wurde vom stellv[ertretenden]
Generalkommando wieder aufgehoben. Die Mitteilung ging
uns so spät zu, daß der Inhalt der heutigen Nummer
darunter leidet. Von morgen ab wird unser Blatt wieder
in gewohnter Form erscheinen.
Wir sagen unsern verehrten Mitbürgern und -bürge-
rinnen herzlichen Dank für die Treue, die sie unserem
Blatte bewahrt haben und hoffen, daß sie wie bisher weiter
für die Verbreitung unseres Blattes durch eifrige Werbung
neuer Abonnenten tätig sind.
Unsern Hausfrauen teilen wir noch mit, daß die
Lebensmittel-Bekanntmachungen erst morgen wieder er-
scheinen können.
Redaktion und Verlag
der „Bergischen Arbeiterstimme“.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (28. März 2017). 28. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/crpm