6. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juni 1917 

Es werden keine verschlossenen Briefe ins Ausland befördert.  

    –  Keine verschlossenen Briefe nach dem
Auslande. Entgegen der zur Zeit geltenden
Vorschriften werden immer noch viele Pri-
vatbriefe nach dem Auslande sowie nach El-
saß-Lothringen und den zum Festungsbe-
reiche von Straßburg (Elsaß) und Neubrei-
sach gehörigen badischen Orte verschlossenen
bei der Post ausgeliefert. Solche Briefe
können nicht befördert, sondern müssen an
den Absender zurückgegeben oder, wenn die-
ser sich auf dem Umschlage nicht genannt
hat, nach den Vorschriften für unbestell-
bare Sendungen behandelt werden.


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