Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. März 1917
Erscheinungsverbot für die „Bergische Arbeiterstimme“ verkündet
An unsere Leser!
Durch Verfügung des General-
kommandos vom 23. März 1917 ist das
Weitererscheinen der
„Bergischen Arbeiterstimme“
verboten.
Redaktion und Verlag der „Bergischen Arbeiterstimme“
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (23. März 2017). 23. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/crom