Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. März 1917
Bäcker verkaufen Brot, das das vorgeschriebene Gewicht nicht erreicht
Wald. Wiegt das Brot nach. Die Polizeiverwaltung
teilt uns mit: In der letzten Zeit ist die Wahrnehmung gemacht
worden, daß einige Bäcker Brot verkaufen, das das vorgeschriebene
Gewicht nicht hat. Nach einer Verfügung des Landrats vom
1. Mai 1915 muß ein Schwarzbrot 24 Stunden nach der Herstellung
wiegen: 4 Pfund, Kriegsbrot: 3 Pfund und Graubrot 2 Pfund. Brote
mit Mindergewicht wolle man zur Polizeiverwaltung bringen, um
es auf sein Gewicht zu kontrollieren und um gegen den Bäcker
Strafanzeige zu erstatten.
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Stadtarchiv Solingen (20. März 2017). 20. März 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/crof