14. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. April 1917

Verurteilung von Bürgern wegen Zuwiderhandlung gegen die Regelung des Verkehrs mit Milch und Speisefetten

Bekanntmachung.
Wegen Uebertretung der Bundesratsverordnung

vom 20. Juli 1916 und der von mir unterm 21.
Oktober 1916 erlassenen Anordnung betr[effend] die Regelung
des Verkehrs mit Milch und Speisefetten wurden
durch rechtskräftig gewordenen Strafbefehl des König-
lichen Amtsgericht zu Blankenheim bestraft:
1. die Witwe Johann Scholl, Anna Barbara geb[orene]
Jansen aus Strempt zu 10 M[ar]k Geldstrafe und im
Unvermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von 2 Tagen,
2. der Ackerer Peter Korth aus Tondorf zu 10 M[ar]k
Geldstrafe und im Unvermögensfalle zu einer Gefäng-
nisstrafe von 2 Tagen.
3. die Witwe Hubert Ehlen, Kath[arina] geb[orene] Marjan
in Lommersdorf zu 20 M[ar]k Geldstrafe und im Un-
vermögensfalle zu einer Gefängnisstrafe von 4 Tagen.
Schleiden, den 7. April 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee.


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Kreisarchiv Euskirchen (14. April 2017). 14. April 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/crnq


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