Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. April 1917
Warnung vor Verbreitung falscher Kriegsnachrichten und Gerüchten
Schleiden, 12. April. In letzter Zeit tauchen
immer wieder Gerüchte auf, die zum Teil schon den
Stempel des Falschen an der Stirne tragen, trotzdem
aber geeignet sind, die Bevölkerung in erheblichem
Maße zu beunruhigen. Leider scheinen sich an ihrer
Verbreitung auch Persönlichkeiten zu beteiligen, von
deren Verständnis man eher eine Beruhigung, als
eine Beunruhigung ihrer weniger urteilsfähigen Nach-
barn erwarten sollte. Die lange Kriegszeit hätte wohl
allmählich lehren können, was von derartigen sinnlosen
Gerüchten zu halten ist. Umso schärfer müssen diese
gewissenlosen Schwätzereien verurteilt werden. Für
diejenigen, die sich nicht durch ihre eigene Vernunft
und ihr eigenes Verantwortungsgefühl von der Ver-
breitung solcher Gerüchte abhalten lassen, sei nach-
drücklich daran erinnert, daß durch die Verfügung des
stellv[ertretenden] Kommandierenden Generals vom 11. April 1916
I d N[umme]r 21455 die böswillige oder auch nur fahr-
lässige Verbreitung unwahrer Kriegsnachrichten unter
strenge Freiheitsstrafe gestellt ist. Es ist in den
jetzigen Zeiten Pflicht eines jeden, derartige gewissen-
lose Schwätzer den amtlichen Stellen zur Anzeige zu
bringen, damit sie zur strengstens Verantwortung ge-
zogen werden können.